Aufgabe des Vereins ist die Erhaltung der Freiherr von Linden'schen Friedhofskapelle in Hausen mit dem sie umgebenden Friedhof. Die Kapelle wurde im Jahre 1907 errichtet. Sie ist in die Liste der Baudenkmäler des Landkreises Neu-Ulm, Ortsteil Hausen eingetragen und wurde dem Gottesdienst geweiht.
Die Gründung des Vereins fand am 01. November 1981 im Gasthaus Rössle in Aufheim statt. Als Gründungsmitglieder waren anwesend:
Henning und Gabriele von Bassewitz
Wilhelm Freiherr und Huberta Freifrau von Linden
Christoph Freiherr und Elisabeth Freifrau von Linden
Joachim Freiherr von Linden
Peter Freiherr und Heidrun Freifrau von Linden
Dr. Klaus und Marietta Zwick
Im Dezember 1981 erlangte der Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Augsburg und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Neu-Ulm eingetragen.
Die Gründung des Vereins mit dem Ziel, die im Krieg schwer beschädigte Kapelle wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen und sie und den Familienfriedhof für die Familie zu erhalten, ist vor allem der Initiative von Wilhelm Freiherr von Linden (†19.11.1998) zu verdanken, der als Vorstandsvorsitzender zusammen mit seinem Bruder Friedrich Freiherr von Linden (†17.11.2002) als stellvertretender Vorsitzender die Geschicke des Vereins in den ersten elf Jahren leitete.
Der Verein zählt heute 63 Mitglieder (Stand: 10/2022). Die aktuelle Mitgliederliste (mit Anschriften) kann bei christoph.vonlinden@gmx.de angefordert werden und wird per Email zugesandt (nur für Mitglieder).
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf jeweils drei Jahre gewählt. Er setzt sich derzeit folgendermaßen zusammen:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter jeweils einzeln.
Kassenprüfer ist Nikolaus Freiherr Klein von Wisenberg.
Die Satzung des Vereins ist in der Fassung vom 24. April 2021 gültig.
Laut Satzung beginnt das Geschäftsjahr des Vereins am 01.10. eines Jahres und endet am 30.09. des Folgejahres.
Einmal jährlich findet die Mitgliederversammlung statt, in der über die Vereins- und Kassenführung Rechenschaft abgelegt wird. Mitglieder und Gäste gedenken vorher in einem Gottesdienst in der Kapelle und bei der anschließenden Segnung der Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen. Der genaue Termin wird in der Mitgliederversammlung des Vorjahres festgelegt. Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt. Diese kann bei Kai Freiherr von Linden (kaivonlinden@yahoo.de) angefordert werden. Einwände zum Protokoll der letzten Versammlung können beim Schriftführer geltend gemacht werden.
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu fördern (vgl. Par. 3 der Satzung). Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, die vom Vorstand bestätigt wird.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt derzeit:
35,00 Euro für Einzelmitglieder und Ehepaare
15,00 Euro für Jugendliche in Ausbildung mit Einkommen
kein Beitrag für Jugendliche in Ausbildung ohne Einkommen
Der Beitrag kann auch in Raten bezahlt werden. In persönlichen Härtefällen kann man sich auf Antrag beim Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter für das laufende Geschäftsjahr vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen (Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 25.10.2003).
Der Mitgliedsbeitrag ist als Mindestbeitrag zu verstehen (vgl. Par. 5 der Satzung). Der Verein ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Spenden angewiesen (Bankkonto für Beiträge und Spenden). Sowohl die Mindest-Mitgliedsbeiträge als auch die Spenden sind steuerlich abzugsfähig. In der Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2002 wurde beschlossen, dass die Zuwendungsbescheinigungen den Mitgliedern mit Emailanschluss per Email zugestellt werden können. In diesem Fall ist unbedingt die formlose Bestätigung des Empfängers erforderlich (für den Erhalt der Bescheinigung).